FahrRad in Berg – Radverkehrskonzept der Gemeinde Berg

Ein Vorschlag der AG Radverkehr, Bürgerbeteiligung Berg / Arbeitskreis Mobilität, Stand November 2021

Radverkehr in Berg – Ziele und Rahmenbedingungen

Das Fahrrad ist das umwelt- und klimafreundlichste Verkehrsmittel. Radeln ist gesund und macht Spaß – sei es als Freizeitaktivität oder als Teil der Alltagsmobilität: als Fahrt zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen, zum Sport, in den Biergarten oder zum Schwimmen im See. Wenn es statt des Autos genutzt wird, hilft es, die klima- schädlichen Emissionen des Verkehrs zu verringern. Zusammen mit dem ÖPNV ermöglicht das Fahrrad, auch ohne Auto mobil zu sein. Das ist ein wichtiger Beitrag auf unserem Weg zu einer klimaneutralen Mobilität.

Die Gemeinde Berg sieht sich dem Ziel verpflichtet, den Radverkehr zu fördern. Es soll Teil ihres Leitbilds werden, eine „fahrradfreundliche Kommune“ zu sein. Die Schritte dorthin sollen in den nächsten Jahren verstärkt diskutiert und umgesetzt werden.

Was meinen Sie?

Welche Maßnahmen sind Ihrer Meinung nach die wichtigsten? Ihre Meinung ist gefragt!
Auf der letzten Seite des Radverkehrskonzepts sind alle angedachten Radprojekte aufgelistet und Sie können sich aktiv beteiligen!

Im September 2020 hat der Gemeinderat dazu beschlossen:

Der Gemeinderat beauftragt die Gemeindeverwaltung mit der Erarbeitung eines Radverkehrskonzeptes für die Gemeinde Berg. Über Fortschritte und Fort- schreibungen wird dem Gemeinderat regelmäßig, mindestens aber einmal jährlich berichtet.

Und zusätzlich:

Insbesondere wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, einzelne Maßnahmen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit, die mit relativ geringem Aufwand möglich erscheinen, zu prüfen und in Kooperation mit den zuständigen Behörden rasch umzusetzen (u. a. Prüfung Schutzstreifen für Radfahrer entlang der ST 2070 in den Ortsbereichen Aufkirchen, Aufhausen und Höhenrain).

Bisher gibt es das Radverkehrskonzept für die Gemeinde Berg noch nicht. Die vorliegende Ausarbeitung ist ein Vorschlag für ein solches Konzept. Es benennt die wesentlichen Handlungsfelder, beschreibt die IST-Situation und vorhandene Defizite. Dort, wo die Diskussion ausreichend fortgeschritten ist, werden konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen.

Das heißt auch, dass dieses Radverkehrskonzept kein fertiger Masterplan ist. Es ist darauf angelegt, einen Diskussions- und Entscheidungsrahmen zu schaffen, der regelmäßig fortgeschrieben wird. Neue Möglichkeiten, Bedürfnisse und Erfahrungen sollen im Verlauf der Zeit berücksichtigt werden.

Vorrangiges Ziel der Planungen ist es, die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen. Das Gefühl mangelnder Sicherheit für Radler gilt als wesentliche Barriere für den Umstieg auf das Fahrrad. Die Bedürfnisse können dabei für verschiedene Nutzergruppen unterschiedlich sein. Vorrangig zu beachten ist der Bedarf der Alltagsradler, unter Einschluss von Kindern, Familien und Pendlern. Doch hat auch das Freizeitradeln mittlerweile eine so große Bedeutung gewonnen, dass es ein wichtiger Teil des Gesamtkonzepts sein muss.

Es gibt aus anderen Kommunen eindrucksvolle Beispiele von Radverkehrskonzepten1Als Beispiel sei genannt: https://www.aschaffenburg.de/dokumente/Buerger-in-Aschaffenburg/Planen-Bauen-und- Wohnen/Stadtplanung/Sachstandsbericht-5-Jahre-Radverkehrskonzept_WEB.pdf. In der Regel handelt es sich dabei um Städte, in denen der Ausbau des Radverkehrs auch der Bewältigung der städtischen Verkehrsprobleme dient. Für die Gemeinde Berg ist die Ausgangslage anders. Spezifischen Rahmenbedingungen sind hier:

  • Berg ist eine ländliche Gemeinde mit einer Vielzahl von Ortschaften, wobei zwei davon (Berg und Aufkirchen) das überwiegende Angebot an Geschäften, Schulen, Kirche, Verwaltung usw. bieten. Es gibt also innerörtliche Ziele, die mit dem Fahrrad gut erreichbar sind.
  • Landschaft und Topographie machen das Gemeindegebiet reizvoll für Freizeit- und Sportradler.
  • Für Alltagsradler kann die Hügellandschaft ein Problem sein – mit zunehmender Verbreitung von E-Bikes verliert dieses Hindernis jedoch an Bedeutung.
  • Im Landkreis Starnberg hat die Gemeinde Berg eine Randlage im Süden. Die Radwegeplanungen auf Landkreisebene zielen eher auf die bevölkerungs- reicheren Gemeinden im Norden und Westen und in Richtung München. Ein Ausbau des Radwegenetz in Richtung Süden, zum Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, benötigt regionale, landkreisübergreifende Zusammenarbeit.
  • Die Gemeinde Berg ist im Bereich des Radverkehrs überwiegend nicht der verantwortliche Maßnahmeträger, sei es beim Radwegebau oder für Verkehrsregelungen. Die Entscheidungen liegen in den meisten Fragen beim Landratsamt Starnberg und dem Staatliche Bauamt Weilheim. Gerade angesichts dieser Zuständigkeiten hat die Gemeinde jedoch eine wichtige Rolle. Sie muss, soweit sie nicht selbst tätig werden kann, klar ihre Ziele benennen und ihre Forderungen bei den verantwortlichen Behörden vertreten. Das Radverkehrskonzept und die öffentliche Diskussion darüber sollen helfen, dazu ein Einvernehmen herzustellen und gemeinsam Fortschritte zu erreichen.
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