FahrRad in Berg – Radverkehrskonzept der Gemeinde Berg

Ein Vorschlag der AG Radverkehr, Bürgerbeteiligung Berg / Arbeitskreis Mobilität, Stand November 2021

Das Radfahren fördern

5. Die Gemeindeverwaltung: Organisation und Finanzierung von Radverkehrsmaßnahmen

Mit dem Gemeinderatsbeschluss von September 2020 für ein Radverkehrskonzept der Gemeinde Berg ist die Förderung des Radverkehrs zu einer gemeindlichen Aufgabe erklärt worden. In der Verwaltung müssen damit die Voraussetzungen geschaffen werden, dieser Aufgabe gerecht werden zu können.

Dabei geht es um personelle, organisatorische und finanzielle Voraussetzungen. Das übliche Vorgehen in anderen Kommunen ist, dass

  • ein „Radverkehrsbeauftragter“ (m/w/d) benannt wird
  • ein Radverkehrskonzept und konkrete Planungsschritte erarbeitet werden
  • die erforderlichen finanziellen Mittel in die jährlichen Haushalte eingestellt werden
  • die Zusammenarbeit mit Verbänden und Initiativen, die sich für einen besseren Radverkehr einsetzen, gesucht wird.

Dies ist auch das Vorgehen, das die Gemeinde Berg wählt.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind derzeit noch nicht konkret abzuschätzen. Die im vorliegenden Radverkehrskonzept enthaltenen Projekte verlangen auf Seiten der Gemeinde Berg vorerst keinen großen Etat. Dort, wo größere Maßnahmen geplant werden, ist der Baulastträger nicht die Gemeinde, sondern eine andere staatliche Stelle. Im Haushalt der Gemeinde Berg für 2021 sind 5.000 Euro für den Radverkehr enthalten. Dieser Betrag soll zunächst auf 30.000 Euro erhöht werden.

Auch Informations- und Datengrundlagen für den Radverkehr sind von Bedeutung. So gelten etwa bei den Verkehrszählungen, die turnusmäßig alle fünf Jahre durchgeführt werden, Fahrradfahrer als „optionale“ Verkehrsteilnehmer. Bei Zählungen im Berger Gemeindegebiet wurden sie bisher nicht berücksichtigt. Die Gemeinde Berg wird darauf hinwirken, dass der Radverkehr künftig einbezogen wird.

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