FahrRad in Berg – Radverkehrskonzept der Gemeinde Berg

Ein Vorschlag der AG Radverkehr, Bürgerbeteiligung Berg / Arbeitskreis Mobilität, Stand November 2021

Das Radroutennetz verbessern

1. Die Hauptrouten entlang den Staatsstraßen

Dieser Teil des Radverkehrskonzepts stützt sich in weiten Teilen auf das „Alltagsradroutennetz für den Landkreis Starnberg“, das unter Federführung des Landratsamtes ausgearbeitet und im Jahr 2016 vom Kreistag beschlossen wurde.1Bestandteil dieses Planes ist ein „Maßnahmekataster“, in dem konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Radwegenetzes für alle Gemeinden des Landkreises vorgeschlagen sind. Für die Gemeinde Berg enthält das Kataster 16 Maßnahmen, die sich überwiegend auf die Radrouten entlang den Staatsstraßen beziehen. https://www.lk-starnberg.de/index.php?NavID=613.3868
Die Website des Landratsamtes gibt allerdings nur den allgemeinen Teil des Planes wieder, nicht die Maßnahmen für die einzelnen Gemeinden. Die für die Gemeinde Berg vorgeschlagenen Maßnahmen sind veröffentlicht in der Broschüre:
Rote Radler Berg: Radwege-Check für die Gemeinde Berg, Juli 2020. Dort wird untersucht, inwieweit die im Maßnahmenkataster vorgesehenen Maßnahmen realisiert wurden bzw. wo sie aus aktueller Sicht ergänzt werden müssen. Die jeweiligen Punkte des Radwegenetzes werden erläutert und mit Abbildungen vorgestellt. Auf diese Arbeitsunterlage wird im Folgenden in den jeweiligen Abschnitten verwiesen. https://www.spd-berg.de/wp-content/uploads/sites/6/2020/08/Radwegeckeck

Die Hauptverkehrsadern im Gemeindegebiet Berg sind die zwei Staatsstraßen, die Starnberg mit Wolfratshausen verbinden: die St 2070 (über Berg, Aufkirchen, Höhenrain) und die St 2065 (ab Berg über Allmannshausen und Münsing). Beide Staatstraßen sind mit einem straßenbegleitenden, von der Straße getrennten Geh- und Radweg ausgestattet. Insofern ist die Situation für den Radverkehr auf den ersten Blick gut. Es gibt jedoch einer Reihe kritischer Einschränkungen:

  1. Die Radwege sind innerorts unterbrochen, und zwar in den Ortschaften Berg, Aufkirchen, Aufhausen und Höhenrain. Gerade dort also, wo der Verkehr belebt und unübersichtlich ist, müssen die Radfahrer auf die Fahrbahn wechseln.
  2. Es besteht eine Radweg-Lücke zwischen den zwei Hauptrouten Percha-Berg- Allmannshausen einerseits und Berg-Aufkirchen-Höhenrain andererseits. Die zwei großen Radwege entlang den Staatsstraßen haben keine direkte Verbindung.
  3. Die Überleitungen auf die Fahrbahn am Beginn oder Ende vorhandener Radwege sind teilweise unzureichend. Abhilfe könnte durch Querungshilfen oder verbesserte Furtmarkierungen geschaffen werden.
  4. Es gibt Einmündungen von Seitenstraßen, die den Radweg queren, ohne dass die Vorfahrt der Radler durch deutliche Sichtmarkierungen gekennzeichnet ist.
  5. Die Radwege enden quasi im Nichts. An der Landkreisgrenze bricht das Radwegenetz ab. Das gilt zum einen für die Route an der St 2065 am Ortsende von Allmannshausen in Richtung Münsing, zum anderen für die Route an der St 2070 in Höhenrain in Richtung Dorfen/Wolfratshausen.

Aus den genannten Problempunkten ergibt sich ein Handlungsbedarf, der im Folgenden dargestellt wird.

1.1 Fehlende Radwege innerorts

Innerhalb der Ortschaften ist die Fortführung eines von der Straße getrennten Radwegs oft schwierig wegen der vorhandenen Bebauung. Es gibt – wenn der Radverkehr nicht ohne weitere Vorkehrungen einfach auf die Fahrbahn geleitet werden soll – zwei mögliche Ersatzlösungen:

  1. Ausweisung eines vorhandenen Gehwegs als Geh- und Radweg
    Diese Notlösung besteht derzeit in Aufkirchen (von Einmündung Farchacher Straße bis Einmündung Osterfelder Weg) und in Höhenrain (von Einmündung Unterer Lüßbach bis zum Dorfweiher). Im Grunde sind diese Geh- und Radwege aber unzulässig, weil sie zu schmal sind, insbesondere wenn sie den Radverkehr in beide Fahrtrichtungen aufnehmen müssen. Am Anfang oder Ende müssen die Radler einer Fahrtrichtung die Fahrbahn queren, und diese Querungen – an teilweise unübersichtlichen Punkten – sind derzeit meist ganz ungesichert. Zusätzliche Gefahrenpunkte sind Einmündungen von Straßen (in Aufkirchen: Osterfelder Weg) und von privaten Autoausfahrten (in Höhenrain).
  2. Ausweisung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn
    Im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt Berg konnte ein durchgehender Radweg leider nicht realisiert werden. Stattdessen wurden Fahrradschutzstreifen auf beiden Seiten der Fahrbahn eingerichtet. Diese Lösung zog zwar Kritik auf sich, weil sie – für den Radverkehr in Richtung Starnberg – Querungen der Fahrbahn nötig macht und – in der entgegengesetzten Fahrtrichtung – Parkbuchten und Bushaltestelle den Radverkehr behindern. Gegenüber einer Lösung ohne Fahrradschutzstreifen ist die jetzige Situation aber zweifellos vorzuziehen.

In der Gemeinde Berg kann das Konzept der Fahrradschutzstreifen die Situation für den Radverkehr an weiteren Strecken verbessern. Entsprechende Vorschläge waren 2016 bereits im Alltagsradroutennetz für den Landkreis Starnberg enthalten. Die damaligen Vorschläge werden hier in erweiterter Form aufgegriffen.

Fahrradschutzstreifen …

Schutzstreifen sind keine Sonderwege für Radfahrer, sie sind Teil der Fahrbahn. Die Markierung von Schutzstreifen kommt innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h in Frage. Sie können angelegt werden, wenn eine Radwegebenutzungspflicht erforderlich wäre, die Anlage eines Sonderweges aber nicht möglich ist oder dem Radverkehr ein besonderer Schonraum angeboten werden soll und Fahrbahnbreite sowie Verkehrsstruktur es grundsätzlich zulassen.

Radfahrer müssen (wegen des Rechtsfahrgebots) den auf ihrer Fahrbahnseite vorhandenen Schutzstreifen benützen. Kraftfahrzeuge dürfen den durch Leitlinien markierte Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden. Das Halten und Parken auf Schutzstreifen ist verboten, auch zum Be- und Entladen.

Zusammengestellt nach ERA 2010, Empfehlungen für Radverkehrsanlagen

Konkret strebt die Gemeinde Berg folgende Maßnahmen an, die in Abstimmung zwischen den zuständigen Behörden zu realisieren sind:2Anschließend an die Vorschläge im Alltagsradroutennetz für den Landkreis Starnberg. vgl. für Radprojekt 1: Radwege-Check 2020, S. 27,
und für Radprojekt 2: Radwege-Check 2020, S. 34

Grundgedanke für beide Radprojekte ist, die zu schmalen bestehenden Geh- und Radwege zu entlasten, indem sie sozusagen zu Einbahnstraßen werden. Der Radverkehr in Richtung Süden wird auf die Fahrbahn verlegt (mit Schutzstreifen), in umgekehrter Fahrtrichtung bleibt der Gehweg für Radfahrer benutzbar, wenn auch ohne Benutzungspflicht. Das bedeutet eine neue Aufteilung des Straßenraumes zwischen Autofahrern und Radfahrern. Autofahrer müssen sich – in diesem innerörtlichen Bereich – die Fahrbahn mit den Radfahrern teilen und entsprechende Rücksicht nehmen.

  • 1
    Bestandteil dieses Planes ist ein „Maßnahmekataster“, in dem konkrete Maßnahmen zur Verbesserung des Radwegenetzes für alle Gemeinden des Landkreises vorgeschlagen sind. Für die Gemeinde Berg enthält das Kataster 16 Maßnahmen, die sich überwiegend auf die Radrouten entlang den Staatsstraßen beziehen. https://www.lk-starnberg.de/index.php?NavID=613.3868
    Die Website des Landratsamtes gibt allerdings nur den allgemeinen Teil des Planes wieder, nicht die Maßnahmen für die einzelnen Gemeinden. Die für die Gemeinde Berg vorgeschlagenen Maßnahmen sind veröffentlicht in der Broschüre:
    Rote Radler Berg: Radwege-Check für die Gemeinde Berg, Juli 2020. Dort wird untersucht, inwieweit die im Maßnahmenkataster vorgesehenen Maßnahmen realisiert wurden bzw. wo sie aus aktueller Sicht ergänzt werden müssen. Die jeweiligen Punkte des Radwegenetzes werden erläutert und mit Abbildungen vorgestellt. Auf diese Arbeitsunterlage wird im Folgenden in den jeweiligen Abschnitten verwiesen. https://www.spd-berg.de/wp-content/uploads/sites/6/2020/08/Radwegeckeck
  • 2
    Anschließend an die Vorschläge im Alltagsradroutennetz für den Landkreis Starnberg. vgl. für Radprojekt 1: Radwege-Check 2020, S. 27,
    und für Radprojekt 2: Radwege-Check 2020, S. 34
Cookie Consent mit Real Cookie Banner