FahrRad in Berg – Radverkehrskonzept der Gemeinde Berg

Ein Vorschlag der AG Radverkehr, Bürgerbeteiligung Berg / Arbeitskreis Mobilität, Stand November 2021

1.3 Überleitungen vom Radweg auf die Fahrbahn

Wenn am Anfang oder Ende eines straßenbegleitenden Geh- und Radwegs die Radfahrer auf die Fahrbahn geleitet werden, erfordert dies deutliche Markierungen. Andernfalls entstehen Unklarheiten, die die Sicherheit von Radlern, Fußgängern und Autofahrern gefährden können. Im Gemeindegebiet sind zusätzlich viele Überleitungen verwittert/verformt und bergen ein erhebliches Sturzrisiko durch in Fahrtrichtung verlaufende Höhenunterschiede/Kanten/Bordsteine.

An den Radwegen im Gemeindegebiet Berg besteht dieses Problem an mehreren Punkten:

  • Im Ortsteil Berg an der Einmündung Etztalstraße, wo der Fahrradschutzstreifen beginnt. Radfahrer fahren hier oft geradeaus auf dem Gehweg weiter. Im Alltagsradroutennetz des Landkreises ist hier als Maßnahme Nr. 830 vorgesehen: „Markierung einer Furt (ggf. Roteinfärbung) inkl. einer gesicherten Überleitung auf den Schutzstreifen.“1Vgl. Radwege-Check 2020, S. 17
  • In der entgegengesetzten Fahrtrichtung ist derzeit nicht klar, wie die Überleitung in den Geh- und Radweg aussieht, der jenseits des Kreisels beginnt.2Vgl. Radwege-Check 2020, S. 18 Dieses Problem wird im Zuge der Arbeiten zum Rathausneubau gelöst, indem Radfahrer auf einer eigenen Fahrspur um die geplante Bushaltestelle und den Kreisel herumgeführt werden.
  • In Aufkirchen endet der von Berg kommende Geh- und Radweg ohne eine entsprechende Kennzeichnung für Radfahrer, die daher auch hier oft geradeaus auf dem engen Gehweg weiterfahren.3Vgl. Radwege-Check 2020, S. 26 Eine verbesserte Lösung muss im Zuge der Entscheidungen über die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens gesucht werden (vgl. Radprojekt 1). Dasselbe gilt in Gegenrichtung für die Auffahrt auf den (linksseitigen) Radweg nach Berg.
  • Der bestehende Geh- und Radweg vom Ortsende Aufkirchen nach Aufhausen endet am Heimrathof. Hier müssen die Radfahrer an einer Stelle, an der die Staatsstraß eine Kurve macht und daher unübersichtlich ist, die Fahrbahn überqueren, um vorschriftsmäßig auf der rechten Fahrbahnseite den Weg fortzusetzen. Fast alle Radfahrer vermeiden dies, indem sie geradeaus auf dem engen Gehweg weiterfahren.4Vgl. Radwege-Check 2020, S. 29
    Kurzfristig soll diese Gefahrenstelle durch Einrichtung des durchgehenden Fahrradschutzstreifens von Aufkirchen bis zum Ortsende von Aufhausen entschärft werden (vgl. Radprojekt 1).
  • Auch wenn der Fahrradschutzstreifen eingerichtet wird, müssen von Aufkirchen kommende Radfahrer am Ortsende von Aufhausen die Staatsstraße queren, um auf den hier beginnenden linksseitigen Geh- und Radweg nach Höhenrain zu wechseln. Zuvor ist auch noch die Einmündung der Allmannshauser Straße zu queren. Das Maßnahmekataster des Alltagsradroutennetzes für den Landkreis Starnberg spricht von einem „Querungsdefizit“ an dieser Stelle der Staatsstraße und sieht als Lösung vor: „Anlage einer Querungshilfe (Mittelinsel)“ (Maßnahme Nr. 806).5Vgl. Radwege-Check 2020, S. 30
    Die Gemeinde Berg befürwortet diese Maßnahme – es sei denn, die im Folgenden beschriebene weitergehende Lösung ließe sich realisieren.
  • Eine alternative Lösung für das Radwegenetz im Ortsbereich Aufhausen ist denkbar. Sie bestünde darin, den von Aufkirchen kommenden Geh- und Radweg, der am Heimrathof endet, linksseitig weiterzuführen bis zum Anschluss an den Geh- und Radweg in Richtung Höhenrain, der am Ortsende von Aufhausen beginnt. Dies würde ein Queren der Staatsstraße durch Radfahrer ganz entbehrlich machen. Es würde erfordern, dass der bestehende schmale Gehweg im Ortsbereich Aufhausen zu einem breiteren Geh- und Radweg ausgebaut wird. Der benötigte Raum dafür müsste durch eine entsprechende Verschmälerung der Staatsstraße gewonnen werden.
    Ein erwünschter Nebeneffekt dieser Lösung wäre, dass die Verschmälerung der Staatsstraße in der Ortsdurchfahrt Aufhausen helfen könnte, die oft zu hohe Geschwindigkeit der Autofahrer auf dieser Strecke zu bremsen und auf die vorgeschriebenen 50 km/Std. zu begrenzen.
  • 1
    Vgl. Radwege-Check 2020, S. 17
  • 2
    Vgl. Radwege-Check 2020, S. 18
  • 3
    Vgl. Radwege-Check 2020, S. 26
  • 4
    Vgl. Radwege-Check 2020, S. 29
  • 5
    Vgl. Radwege-Check 2020, S. 30
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