FahrRad in Berg – Radverkehrskonzept der Gemeinde Berg

Ein Vorschlag der AG Radverkehr, Bürgerbeteiligung Berg / Arbeitskreis Mobilität, Stand November 2021

1.4 Furtmarkierungen an Straßeneinmündungen

Die Radwege entlang den zwei Staatsstraßen werden durch etliche Straßen gekreuzt, die in die Staatsstraße einmünden. Es ist von Fall zu Fall zu entscheiden, ob dadurch eine unübersichtliche Situation und eine Gefährdung der Radfahrer entsteht. Wenn dies der Fall ist, können Furtmarkierungen – die teilweise auch in roter Farbe ausgeführt werden – die Sicherheit verbessern. Solche Markierungen gibt es im Gemeindegebiet bereits, beispielsweise

  • im Ortsteil Berg an der Einmündung der Schatzlgasse in die St 2065
  • in Aufkirchen an der Einmündung Osterfelder Straße in die St 2070.

Es gibt weitere Straßeneinmündungen, für die verbesserte Furtmarkierungen anzustreben sind:

  • In Kempfenhausen: Einfahrt/Ausfahrt für die Parkplätze des Naherholungsgeländes1Vgl. Radwege-Check 2020, S.15
  • Im Ortsteil Berg:
    • Einmündung Etztalstraße2Vgl. Radwege-Check 2020, S.17
    • Einmündungen Grafstraße und Aufkirchener Straße
    • Einmündung Assenbucher Straße (von Leoni)
    • Einmündung Lohacker
  • Wenn die gewünschten Fahrradschutzstreifen eingerichtet werden, ist in Zusammenhang damit die Situation an Straßeneinmündungen neu zu prüfen.
  • 1
    Vgl. Radwege-Check 2020, S.15
  • 2
    Vgl. Radwege-Check 2020, S.17
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