FahrRad in Berg – Radverkehrskonzept der Gemeinde Berg

Ein Vorschlag der AG Radverkehr, Bürgerbeteiligung Berg / Arbeitskreis Mobilität, Stand November 2021

2. Radrouten auf Kreis- und Gemeindestraßen

Gemeint sind hier Ortsverbindungsstraßen, die Kreis- oder Gemeindestraßen sind, d.h. befestigte, asphaltierte Straßen. Fahrradrouten abseits der Straßen siehe Kap. 4.

In diese Kategorie fallen folgende Strecken:

  • Kreisstraßen (jeweils bis zur Landkreisgrenze):
    1. Sta 7: Aufkirchen – Bachhausen – Mörlbach bzw. Autobahnbrücke – Icking
    2. Sta 11: Höhenrain – Buchsee – Münsing
  • Gemeindestraßen mit Bedeutung als Radrouten:
    1. Kempfenhausen – Manthal – Harkirchen
    2. Abzweigung von der St 2070 in Kempfenhausen: Seestraße
    3. Abzweigung von der St 2070 im Berger Holz: Waldstraße, Wittelsbacher Str. wieder hinauf ins Ortszentrum Berg
    4. Abzweigung von der Sta 7 nach Farchach – Bachhausen
    5. Aufkirchen – Maxhöhe – Sibichhausen
    6. Aufhausen – Sibichhausen
    7. Bachhausen über Bachhauser Wies nach Walchstadt
    8. Bachhausen – Frauental – Bachhauser Straße nach Höhenrain
    9. Höhenrain – Alpe – Walchstadt

Insgesamt ist dies ein bedeutendes Radroutennetz. Es handelt sich überwiegend um schmale Straßen ohne abgetrennten Gehweg. Einen straßenbegleitenden Geh- und Radweg gibt es nur an zwei Strecken: an der Sta 7 von Aufkirchen (Einmündung Kirchweg) bis zum Ortsanfang von Bachhausen, sowie an der Abzweigung von dieser Straße bis zum Ortsanfang von Farchach.

Ein Bau weiterer Radwege an diesen Strecken ist derzeit nicht geplant. Allerdings ist die Situation für Radfahrer auf den zwei Kreisstraßen durchaus problematisch. Dies betrifft die Strecken von Bachhausen in Richtung Mörlbach/Icking und von Höhenrain in Richtung Münsing. Hier stellen gestiegenes Verkehrsaufkommen, unübersichtliche Streckenführung und gefahrene Geschwindigkeiten der Autos für Radfahrer ein Gefährdungsrisiko dar. Der Landkreis muss prüfen, welche Verbesserungen für die Sicherheit des Radverkehrs auf diesen Strecken möglich sind. Dies ist auch deshalb wichtig, weil beide Strecken Verbindungsrouten in den Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen und weiterführend in den Landkreis München sind und daher Bedeutung für das überörtliche Radroutennetz haben.

Die Gemeinde Berg würde den Bau von Radwegen an diesen Strecken begrüßen. Solange dies nicht realisierbar ist, sind ersatzweise andere Maßnahmen anzustreben. In Frage kommen verkehrsregelnde Maßnahmen wie etwa

  • eine Tempobegrenzung auf 70 km/h
  • Gefahrenzeichen mit Hinweis auf den Radverkehr
  • oder das 2020 neu eingeführte Verkehrszeichen zum Radfahrer-Überholverbot an besonders unübersichtlichen Kuppen oder Kurven:


Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge (Nummer 54.4 StVO)
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