Board Radverkehrskonzept

Radprojekt 4: Überleitung vom Radweg auf die Fahrbahn der Staatsstraßen entschärfen

Die Gemeinde Berg nimmt Gespräche mit den beteiligten Behörden zu verbesserten Überleitungen des Radverkehrs auf die Fahrbahnen auf, idealer Weise mit dem Ziel, notwendige Querungen der Fahrbahn zu vermeiden. Zur spezifischen Situation im Bereich der Ortsdurchfahrt Aufhausen nimmt die Gemeinde Berg Gespräche mit den beteiligten Behörden mit dem Ziel auf, die Realisierbarkeit der dargestellten alternativen Lösungsmöglichkeiten zu prüfen und notwendige Planungsschritte einzuleiten.

Radprojekt 2: Fahrradschutzstreifen im Ortsbereich Höhenrain

In Fahrtrichtung Höhenrain/Wolfratshausen beginnt der Fahrradschutzstreifen dort, wo der bestehende, von Aufhausen kommende Radweg endet. Er wird durchgehend bis zum Ortsende von Höhenrain geführt. Für den Fahrradschutzstreifen besteht in dieser Fahrtrichtung Benutzungspflicht. Der linksseitige Geh- und Radweg ist in dieser Fahrtrichtung daher für Radfahrer gesperrt. In umgekehrter Fahrtrichtung gibt es, beginnend am südlichen Ortseingang von Höhenrain, rechtsseitig einen Gehweg, der ab dem Dorfweiher bis zum Ortsende als Geh- und Radweg ausgewiesen ist. Dieser Gehweg bzw. Geh- du Radweg wird durchgehend in einen „Gehweg/Radfahrer frei“ umgewandelt. Das bedeutet, dass Radfahrer hier fahren dürfen, dass es für sie aber keine Benutzungspflicht gibt.

Radprojekt 1: Fahrradschutzstreifen im Ortsbereich Aufkirchen/Aufhausen

In der Ortsdurchfahrt Aufkirchen – Fahrtrichtung Höhenrain – beginnt der Fahrradschutzstreifen dort, wo der bestehende, von Berg kommende Radweg endet. Er wird durchgehend bis zum Ortsende von Aufhausen geführt, wo der bestehende Radweg nach Höhenrain linksseitig beginnt. Für den Fahrradschutzstreifen besteht in dieser Fahrtrichtung Benutzungspflicht. Damit wechselt der Radverkehr – in dieser Fahrtrichtung – von der linken auf die rechte Fahrbahnseite, so dass die notwendige Querung der Fahrbahn an der Einmündung Farchacher Straße entfällt. Der bisherige, linksseitige Geh- und Radweg vom Ortszentrum Aufkirchen bis zur Einmündung Osterfelder Straße wird in dieser Fahrtrichtung für Radfahrer gesperrt. Der anschließende, von der Staatsstraße getrennte Geh- und Radweg bis zur Bushaltestelle am Heimrathof bleibt für Anwohner benutzbar („Gehweg/Radfahrer frei“). In umgekehrter Fahrtrichtung gibt es am Ortseingang Aufhausen, wo der von Höhenrain kommende Radweg endet, zunächst nur einen schmalen Gehweg (der aber von Radlern verbotener Weise auch als Radweg benutzt wird). Hier ist zu prüfen, ob auch auf dieser Straßenseite die Ausweisung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn möglich ist. Von der Bushaltestelle am Heimrathof bis zur Einmündung Farchacher Straße kann der bestehende Geh- und Radweg ausgewiesen werden als „Gehweg/Radfahrer frei“. Das bedeutet, dass Radfahrer hier fahren dürfen, dass es für sie aber keine Benutzungspflicht gibt. Für das Ortszentrum Aufkirchen (Farchacher Straße bis zur Fußgängerampel) wird geprüft, ob ein Fahrradschutzstreifen auch auf dieser Fahrbahnseite möglich ist.
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