Radprojekt 1: Fahrradschutzstreifen im Ortsbereich Aufkirchen/Aufhausen

In der Ortsdurchfahrt Aufkirchen – Fahrtrichtung Höhenrain – beginnt der Fahrradschutzstreifen dort, wo der bestehende, von Berg kommende Radweg endet. Er wird durchgehend bis zum Ortsende von Aufhausen geführt, wo der bestehende Radweg nach Höhenrain linksseitig beginnt.

Für den Fahrradschutzstreifen besteht in dieser Fahrtrichtung Benutzungspflicht. Damit wechselt der Radverkehr – in dieser Fahrtrichtung – von der linken auf die rechte Fahrbahnseite, so dass die notwendige Querung der Fahrbahn an der Einmündung Farchacher Straße entfällt. Der bisherige, linksseitige Geh- und Radweg vom Ortszentrum Aufkirchen bis zur Einmündung Osterfelder Straße wird in dieser Fahrtrichtung für Radfahrer gesperrt. Der anschließende, von der Staatsstraße getrennte Geh- und Radweg bis zur Bushaltestelle am Heimrathof bleibt für Anwohner benutzbar („Gehweg/Radfahrer frei“).

In umgekehrter Fahrtrichtung gibt es am Ortseingang Aufhausen, wo der von Höhenrain kommende Radweg endet, zunächst nur einen schmalen Gehweg (der aber von Radlern verbotener Weise auch als Radweg benutzt wird). Hier ist zu prüfen, ob auch auf dieser Straßenseite die Ausweisung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn möglich ist. Von der Bushaltestelle am Heimrathof bis zur Einmündung Farchacher Straße kann der bestehende Geh- und Radweg ausgewiesen werden als „Gehweg/Radfahrer frei“. Das bedeutet, dass Radfahrer hier fahren dürfen, dass es für sie aber keine Benutzungspflicht gibt. Für das Ortszentrum Aufkirchen (Farchacher Straße bis zur Fußgängerampel) wird geprüft, ob ein Fahrradschutzstreifen auch auf dieser Fahrbahnseite möglich ist.