Radprojekt 1: Fahrradschutzstreifen im Ortsbereich Aufkirchen/Aufhausen

In der Ortsdurchfahrt Aufkirchen – Fahrtrichtung Höhenrain – beginnt der Fahrradschutzstreifen dort, wo der bestehende, von Berg kommende Radweg endet. Er wird durchgehend bis zum Ortsende von Aufhausen geführt, wo der bestehende Radweg nach Höhenrain linksseitig beginnt. Für den Fahrradschutzstreifen besteht in dieser Fahrtrichtung Benutzungspflicht. Damit wechselt der Radverkehr – in dieser Fahrtrichtung – von der linken auf die rechte Fahrbahnseite, so dass die notwendige Querung der Fahrbahn an der Einmündung Farchacher Straße entfällt. Der bisherige, linksseitige Geh- und Radweg vom Ortszentrum Aufkirchen bis zur Einmündung Osterfelder Straße wird in dieser Fahrtrichtung für Radfahrer gesperrt. Der anschließende, von der Staatsstraße getrennte Geh- und Radweg bis zur Bushaltestelle am Heimrathof bleibt für Anwohner benutzbar („Gehweg/Radfahrer frei“). In umgekehrter Fahrtrichtung gibt es am Ortseingang Aufhausen, wo der von Höhenrain kommende Radweg endet, zunächst nur einen schmalen Gehweg (der aber von Radlern verbotener Weise auch als Radweg benutzt wird). Hier ist zu prüfen, ob auch auf dieser Straßenseite die Ausweisung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn möglich ist. Von der Bushaltestelle am Heimrathof bis zur Einmündung Farchacher Straße kann der bestehende Geh- und Radweg ausgewiesen werden als „Gehweg/Radfahrer frei“. Das bedeutet, dass Radfahrer hier fahren dürfen, dass es für sie aber keine Benutzungspflicht gibt. Für das Ortszentrum Aufkirchen (Farchacher Straße bis zur Fußgängerampel) wird geprüft, ob ein Fahrradschutzstreifen auch auf dieser Fahrbahnseite möglich ist.
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2 Jahren vorNeue Idee0

P1 – Radweg Aufkirchen Aufhausen

Ist-Situation

  • Der G&R-Weg von Berg endet am Ortseingang Aufkirchen und beginnt dann wieder auf Höhe der „Post“ auf der anderen Straßenseite und führt dann weiter bis Aufhausen, wo er nahtlos in einen reinen Gehweg übergeht um später wieder in den G&R-Weg Richtung Höhenrain geführt zu werden.
  • Schwerpunkte
    • a. Aufkirchen Ortsmitte bietet keinerlei Schutz für Radler, Tempo 30 nur für Schule/KiGarten
    • b. Von “Post“ bis Osterfelderstraße ist der G&R-Weg nur ca 2 m breit
    • -. Von Osterfelderstraße bis Heimrathof ausreichend breit
    • c. In Aufhausen vom Heimrathof bis zum Radweg nach Höhenrain reiner Gehweg mit nur ca 1,50 m Breite
    • d. Unübersichtliche Straßeneinmündung Allmannshausener Straße
  • Wegen der unterschiedlichen Zonen und Problemlagen, wird ein zusammenhängendes Lösungskonzept angestrebt.
  • Im Alltagsradroutennetz – ARN – von 2016 des Landkreises Starnberg sind die Maßnahmen 806 und 808 für diesen Bereich definiert, aber bisher nicht umgesetzt.

Mittelfristige Maßnahmen

  • zu a. Fahrradschutzstreifen in der Orstmitte Aufkirchen (Platz?)
  • zu a. Tempo 30 im Ortszentrum Aufkirchen & Parkverbot auf der Straße
  • zu b./c. Ausbau des bestehenden Geh-, bzw. Geh- und Radwegs zu ausreichender Breite
  • zu d. Lösung für die Einmündung Allmannshauser Straße

Kurzfristige Maßnahmen

  • Tempo 30 im Ortszentrum Aufkirchen & Parkverbot auf der Straße
  • Fahrradschutzstreifen Aufkirchen – Allmannshauser Straße auf westlicher Seite und damit freiwillige statt verpflichtende Nutzung des bestehenden G&R-Weges

Nächste Schritte

  • Das Projekt wurde Ende Mai mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim diskutiert und es wurde eine Begehung vereinbart
  • Zur Vorbereitung werden die BBB und die Gemeinde Berg einen Vorschlag für einen Fahrradschutzstreifen erarbeiten

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