Sitzung des Nachhaltigkeitsausschuss der Gemeinde Berg vom 23.01.2024

In der Sitzung am 23.01.2024 behandelte der Nachhaltigkeitsausschuss der Gemeinde Berg folgende Themen:

Gewässerentwicklungskonzept

Das letzte Gewässerentwicklungskonzept wurde 2002 für den Lüßbach aufgestellt. 2024 soll eine ökologische Verbesserung unserer Gewässer 3. Ordnung erreicht werden. Der Zustand dieser Gewässer wird durch ein Monitoring aufgenommen und die Pflege durch den gemeindlichen Bauhof durchgeführt. Im Haushalt sind bereits 25% der Kosten gleich 8.000 € geplant, der Antrag auf die zusätzliche Förderung über die verbleibenden 75% wurde von Ausschuss einstimmig angenommen.

Seit der letzten Gewässerentwicklung hat sich der Zustand von „kritisch“ zu „mäßig“ verbessert. Es ist also noch ein Verbesserungspotential gegeben und soll damit möglichst erreicht werden.

Installation von Außenwasserhähnen an kommunalen Liegenschaften

Die EU-Trinkwasserrichtlinie kommt nun auch in unserer Gemeinde an und wird nach Beratung im Ausschuss durch eine Installation von Trinkwasser-Außenhähnen umgesetzt. Diese werden zuerst in Berg am neuen Rathaus, in Aufkirchen bei der Schule und beim Feuerwehrhaus in Farchach getestet und dann ggf. in den anderen Gemeindeteilen ergänzt. Das Wasser soll für alle in den Sommermonaten zur Verfügung stehen.

Radverkehrskonzept

Frau Henkelmann hat sich intensiv mit den Ergebnissen der Stadtradl-App beschäftigt, die über das RiDE-Portal eine anonyme Analyse des Radlverhaltens unserer Gemeindebürger*innen zulässt. Diese Analyse zeigt u.a., dass die Umsetzung der Projekte 1-3 des Radverkehskonzeptes auch mit diesen Zahlen Unterstützung findet und sehr sinnvoll ist. Um weiteren Aufschluss über unser Radlverhalten zu bekommen, sollten die Teilnehmer*innen am Stadtradln weiter angehalten werden, die App zu nutzen.

PV in der Gemeinde

Für 2024 ist die Errichtung von PV-Anlagen auf folgenden gemeindlichen Liegenschaften geplant: Kindergarten Berg, Gaststätte und Tennisgebäude Farchach, Feuerwehrhaus Berg, Kindergarten Höhenrain. Bei deren Festlegung gelten insbesondere die Flächen als geeignet, die bereits versiegelt sind. Es sollen deshalb vorrangig die bestehenden Dachflächen genutzt werden.

Für die Gemeindebürger*innen gilt nach dem bayrischen Baurecht ab 2025 keine Verpflichtung zur Errichtung einer PV-Anlage bei Neubauten und Umbauten, es handelt sich nur um eine Soll-Vorschrift. Die Gemeinde kann auch nur über die Bebauungspläne bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (wie z.B. einer geeigneten Dachform) die Rahmenbedingungen steuern und will deren Errichtung immer empfehlen und entsprechend auf die Bürger*innen einwirken

Alle Themen wurden von Sebastiana Henkelmann, Klimabeauftragte der Gemeinde Berg perfekt vorbereitet und präsentiert.

Elke Grundmann
Elke Grundmann
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