Umstieg auf erneuerbare Energien – Förderprogramme 2024 sowie ergänzende Informationen

Inhaltsverzeichnis

1. Übersicht

Etwa ein Drittel unseres Energieverbrauchs wird zum Heizen der Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verwendet. Die Hälfte der rund 41 Millionen Haushalte heizt mit Gas, ein Viertel mit Heizöl. Ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare ist unverzichtbar, wenn die klimapolitischen Ziele erreicht und die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert werden soll.

Für den Verbraucher ist der Umstieg auf Wärmepumpe, Solaranlage mit Speicher und E – Mobilität, eventuell nötige Begleitmaßnahmen in vernünftigem Umfang vorausgesetzt, mit einer erheblichen Senkung der laufenden Energiekosten verbunden.

Voraussetzung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe: In Gebäuden, die nach 1978 errichtet wurden (1. Wärmeschutzverordnung) genügt in der Regel der Austausch der Heizkörper. Bei Gebäuden, die nach 1995 errichtet wurden (2. WSVO) sind keine Begleitmaßnahmen nötig. Man geht davon aus, daß etwa 10 Millionen Eigenheime hierzulande grundsätzlich für den Einbau einer Wärmepumpe geeignet sind.

Die Förderprogramme 2024 für Heizungstausch und energetische Sanierung finden sich – aktuell und vollständig – auf www.energiewechsel.de, einer Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Gefördert werden Hauseigentümer:innen, Unternehmen und Kommunen, mit Zuschüssen oder Krediten.

Wir konzentrieren uns hier auf Privatpersonen in bestehenden Gebäuden, bei denen eine Sanierung ohnehin ansteht, oder die Förderung den Ausschlag gibt, diese jetzt durchzuführen. Der Tausch vom Öl- oder Gaskessel zur Wärmepumpe wird z.B. mit bis zu 40 % gefördert, einkommensschwache Haushalte erhalten bis zu 70 %. Ein Mehr an Förderung wird es auf absehbare Zeit nicht geben.

Auf weitere Förderprogramme bei Neubau oder Kauf von Wohneigentum oder Anteilen an einem genossenschaftlichen Wohnprojekt, sowie für Beratungsleistungen bei Neubau und Bestand wird hier nur verwiesen.

Förderprogramme sind kompliziert. Es ist nicht zu empfehlen, sich privat voll in die Thematik einzuarbeiten.
Die Beratung und Beantragung der Fördermittel läuft in der Regel über Fachbüros für Energieberatung, denen somit eine entscheidende Aufgabe zukommt. Es wird empfohlen, bei der Auswahl entsprechend sorgfältig vorzugehen. Auf die Energieberater wird unter Punkt 6. verwiesen.
Ferner informieren wir in diesem Schreiben über aktuelle Strompreise und Einspeisevergütung, bzw. geben Hinweise auf Beratungsstellen.

In der Arbeitsgruppe Solar der Bürgerbeteiligung Berg heizen einige Mitglieder über bereits 20 Jahre mit der Wärmepumpe, betreiben Photovoltaik und Speicher, bzw. sind seit 12 Jahren mit dem E-Auto unterwegs. So gibt es in der Gemeinde Berg eine beträchtliche Anzahl von Haushalten, die trotz einem oder zwei E-Autos über das Jahr gesehen energieneutral sind, die Energiewende bei Wohnen und Verkehr für sich also schon vollzogen haben.

Bei Interesse bitte wir um eine Anfrage unter kontakt@bb-berg.de, mit einem Stichwort als Hinweis. Ihre Mail wird entsprechend weitergeleitet.

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