Umstieg auf erneuerbare Energien – Förderprogramme 2024 sowie ergänzende Informationen

3. Aktuelle Einspeisevergütung

Für den überschüssigen Strom, der etwa aus privaten PV Anlagen ins öffentliche Netz eingespeist wird, gibt es bundesweit eine einheitliche Einspeisevergütung.

Für Eigenverbrauchs-Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, bekommt man 8,11 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).

Der Netzbetreiber zahlt diese Vergütung im Jahr der Inbetriebnahme und darüber hinaus 20 weitere Jahre lang.

Bei Anlagen bis zu 40 kWp bekommt man für die ersten 10 kWp weiterhin 8,11 Cent pro kWh. Für alles darüber liegt der Vergütungssatz bei 7,03 Cent.

Die Einspeisevergütung verringert sich ab Februar 2024 halbjährlich um jeweils 1 Prozent. Sie gilt dann für alle nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommenen Anlagen.

Für Anlagen mit Volleinspeisung gibt es eigene Vergütungssätze, nämlich 12,87 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. Darüber hinaus gibt es 10,79 Cent pro kWh bis 100 kWp Leistung, bei einer Inbetriebnahme von Februar bis Juli 2024.

4. Aktuelle Strompreise

Unabhängig von allen Förderungen weisen wir die Verbraucher darauf hin, daß Anfang 2024 die Kosten für Ökostrom in etwa wie folgt liegen:

  • Strom für Haus (Lichtstrom): netto 36,05 cent / kWh, brutto 42,90 cent / kWh oder günstiger
  • Strom für Wärmepumpe + E Auto: netto 30,17 cent / kWh, brutto 35,90 cent / kWh oder günstiger

Um an den günstigen Auto – und Wärmepumpenstrom zu kommen, bauen die Bayernwerke nach vorbereitender Installation des Elektrikers einen zweiten Zähler ein. Mit dieser „Kaskadenschaltung“ kann getrennt gezählt werden. Die E – Installateure wissen hierüber spätestens seit Mitte 2022 Bescheid.

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