Umstieg auf erneuerbare Energien – Förderprogramme 2024 sowie ergänzende Informationen

2. Förderprogramme und Steuervergünstigungen

Hier nur eine Auswahl von Förderprogrammen, die seit 2024 unter dem Titel Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) laufen, und aus Zuschüssen, Krediten mit Tilgungszuschuss bzw. reinen Krediten bestehen.

2.1 Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden:

a. Für die Gebäudehülle

Für Dämmung, Fenstertausch, Fassadensanierung, Sommerlichen Wärmeschutz und Dachsanierung gibt es von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) 15 % Grundförderung + 5 % Zusatzbonus, wenn ein „individueller Sanierungsfahrplan“ vorliegt, einfach bis 30.000 E pro Wohneinheit und Jahr, mit „individuellem Sanierungsfahrplan“ (iSFP) bis 60.000 E je WE.

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Gebaeudehuelle/gebaeudehuelle_node.html

Weitere Informationen über „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ sowie „Infoblatt zu den Förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ auf dieser Seite.

b. Für Heizanlagen, deren Optimierung, die Anlagentechnik und die Fachplanung hierzu

Es werden wie folgt gefördert:

  1. Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
  2. Heizungsoptimierung
  3. Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
  4. Fachplanung und Baubegleitung

Fördersatz bei Heizungstausch:
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (bei Einkommen bis 40.000 € / Jahr) ergibt 30 % bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer

Fördersatz bei Effizienz-Einzelmaßnahmen:
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, im Einzelfall zusätzlich 5% mit iSFP

Ergänzungskredit:
Zinsvergünstigter Kredit von 2,5 % für erste Zinsbindungsfrist (nur bei Förderzusage erhältlich)
50 % Fachplanung und Baubegleitung

Die Förderfähigen Ausgaben sind wie folgt festgelegt:

  • Heizungstausch: max. 30.000 €
  • Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 € bis max. 60.000 € (mit iSFP) max. 90.000 €
  • Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 €

Zuschuss also etwa bei Heizungstausch: max. 70 % der förderfähigen Ausgaben ergibt 21.000 €.

Seit 27. Februar 2024 ist die Antragstellung möglich für Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilien- häusern.
Ab Mai ’24 können die Anträge auch von Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden, ab August ’24 auch von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser.

Förderung 1) Heizungsanlagen, Zuschuss 458:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/

Förderung 2) Heizungsoptimierung
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html

Förderung 3) Anlagentechnik:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html

Förderung 4) Fachplanung und Bauleitung
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html

2.2 KfW Kredite für Wohn – und Nichtwohngebäude, teilweise mit Tilgungszuschuss

a. Für die Energieeffiziente Sanierung von Haus oder Wohnung, Programm 261

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
    Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz und damit der Tilgungszuschuss.
    Hier sind 5 % bis 25 % möglich. Damit verringern sich die zurückzuzahlende Kreditsumme und auch die Laufzeit.
    Der maximale Tilgungszuschuss kann sich gegebenenfalls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energetische Fachplanung / Baubegleitung beantragt wird.
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
  • Erweiterung des Kreditrahmens möglich durch Ergänzungskredit Wohngebäude 358 und 359

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/F%C3%B6rderprodukte/

b. Für Investition in Erneuerbare Energien, Programm 261

Zinsverbilligtes Darlehen, für Strom und Wärme für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher.

  • max. 50 Mio € pro Vorhaben
  • für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
  • Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
  • Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
  • etc.

2.3 Steuervergünstigung für Solaranlagen und Speicher

Seit 01.01.2023 entfiel die MWSt auf Solaranlagen. Diese Regelung wird auch 2024 beibehalten. Man spart sich also die 19 % Umsatzsteuer beim Kauf von PV Anlagen und Speicher.

2.4 Sonstiges, zur Information

  1. Bei der Bundesförderung Solarstrom für E-Autos wurden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10.200 € Zuschuss gewährt, für die Anschaffung von PV-Anlage, Speicher und Wallbox, bei schon vorhandenem E-Auto. Wir erwähnen das, weil auf dieses Programm in den Medien noch verwiesen wird. Es ist jedoch aufgrund der Einsparmaßnahmen Ende 2023 leider ausgelaufen.
  2. Die Gemeinden Pöcking, Herrsching und Seefeld – dies nur als Hintergrund – haben 2023 Energiespar-Förderprogramme aufgelegt, Pöcking hat zusätzlich den Kauf von E-Autos und die Errichtung von öffentlichen oder privaten Ladestationen gefördert, um Energieverbrauch und Schadstoffausstoß zu verringern.
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