Radprojekt 2: Fahrradschutzstreifen im Ortsbereich Höhenrain

In Fahrtrichtung Höhenrain/Wolfratshausen beginnt der Fahrradschutzstreifen dort, wo der bestehende, von Aufhausen kommende Radweg endet. Er wird durchgehend bis zum Ortsende von Höhenrain geführt. Für den Fahrradschutzstreifen besteht in dieser Fahrtrichtung Benutzungspflicht. Der linksseitige Geh- und Radweg ist in dieser Fahrtrichtung daher für Radfahrer gesperrt. In umgekehrter Fahrtrichtung gibt es, beginnend am südlichen Ortseingang von Höhenrain, rechtsseitig einen Gehweg, der ab dem Dorfweiher bis zum Ortsende als Geh- und Radweg ausgewiesen ist. Dieser Gehweg bzw. Geh- du Radweg wird durchgehend in einen „Gehweg/Radfahrer frei“ umgewandelt. Das bedeutet, dass Radfahrer hier fahren dürfen, dass es für sie aber keine Benutzungspflicht gibt.
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2 Jahren vorNeue Idee0

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