Versicherung der BBB

Hinweis:
Die folgenden Informationen sollen einen Überblick geben und können die rechtliche Seite nicht erschöpfend darstellen. Bitte kontaktiert den Vorstand für Fragen.

Vereins-Schutzbrief

Wer was macht, geht Risiken ein und macht Fehler. Wir als Bürgerbeteiligung Berg e.V. machen sehr viel und es gehört zum verantwortlichen Handeln, sich gegen Risiken – so gut es geht – abzusichern.

Wir haben bei der DEUTSCHES EHRENAMT Service GmbH einen Vereins-Schutzbrief abgeschlossen.

Folgende Module sind enthalten:

  • Vereins-Haftpflichtversicherung
    Schützt den Verein bei Personen- und Sachschäden, die im Vereinsalltag entstehen.
    Bsp: Personenschäden durch Unfall bei Vereinsaktivitäten, Schäden an gemieteten Anlagen, Sportunfälle für Teilnehmer.
    Achtung: Teilnehmer unserer Angebote sind abgedeckt. Vereinsmitglieder sind abgedeckt. NICHT automatisch abgedeckt sind Nicht-Vereinsmitglieder, die für den Verein tätig werden („Helfer“) – siehe unten.
  • Veranstalter-Haftpflichtversicherung
    Zusätzlicher Schutz für Vereinsveranstaltungen wie Feste, Turniere oder Ausflüge.
    Bsp: Alles rund um die Veranstaltung, von Personenschäden bis hin zum gastronomischen Angebot.
    Achtung: Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung Berg e.V. müssen eindeutig als solche gekennzeichnet sein.
  • Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
    Sichert finanzielle Schäden ab, die durch Fehler oder Versäumnisse im Verein entstehen.
    Bsp: Risiken bei Fördermitteln, Verträgen, Gemeinnützigkeit.
  • D&O Versicherung
    Schützt Vorstände persönlich vor Haftungsansprüchen.
    Bsp: Schutz der Vorstände vor der Haftung mit persönlichem Vermögen.
  • Rechtsschutz
    Übernimmt Kosten für anwaltliche und gerichtliche Auseinandersetzungen.
    Bsp: Streitigkeiten um Schadenersatz, Straf- und Ordnungswidrigkeiten.

Weitere Info durch klick auf das Logo …

Helfende Nicht-Mitglieder

Der Schutzbrief ist vorgesehen für Vereinstätigkeiten. Er hat im Wesentlichen folgende Zielgruppen vor Augen:

  1. Vereinsmitglieder bei ihren vereinsbezogenen Aktivitäten
  2. Teilnehmer der Vereins-Veranstaltungen
  3. Vertragspartner, mit denen der Verein in eine Geschäftsbeziehung tritt
  4. Vereins-Vorstand

Eine besondere Rolle nehmen Personen ein, die keine Mitglieder sind, aber für den Verein tätig werden (z.B. als Helfer bei Vereinsaktivitäten). Hier ist zu unterscheiden zwischen a) Schäden, die die Person durch ihrer Helfer-Tätigkeit verursacht und b) Schäden, die die Person bei ihrer Helfer-Tätigkeit erleidet. Während die verursachten Schäden in der Regel durch die Vereinshaftpflicht abgedeckt sind, besteht für erlittene Schäden keine Versicherung. Zwingende Voraussetzung ist die sorgfältige Führung eines Helfer-Verzeichnisses, bezahlte Helfer erhöhen die Komplexität.

Als Bürgerbeteiligung Berg e.V. möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Nicht-Mitglieder als Helfer nur nach Absprache mit dem Vorstand eingesetzt werden dürfen.

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