Umstieg auf erneuerbare Energien – Förderprogramme 2024 sowie ergänzende Informationen
Inhaltsverzeichnis
- 1. Übersicht
- 2. Förderprogramme und Steuervergünstigungen
- 3. Aktuelle Einspeisevergütung
- 4. Aktuelle Strompreise
- 5. Information zur E-Mobilität
- 6. Energieberatung im Landkreis
1. Übersicht
Etwa ein Drittel unseres Energieverbrauchs wird zum Heizen der Gebäude und zur Versorgung mit Warmwasser verwendet. Die Hälfte der rund 41 Millionen Haushalte heizt mit Gas, ein Viertel mit Heizöl. Ein schnelles Umsteuern auf Erneuerbare ist unverzichtbar, wenn die klimapolitischen Ziele erreicht und die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert werden soll.
Für den Verbraucher ist der Umstieg auf Wärmepumpe, Solaranlage mit Speicher und E – Mobilität, eventuell nötige Begleitmaßnahmen in vernünftigem Umfang vorausgesetzt, mit einer erheblichen Senkung der laufenden Energiekosten verbunden.
Voraussetzung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe: In Gebäuden, die nach 1978 errichtet wurden (1. Wärmeschutzverordnung) genügt in der Regel der Austausch der Heizkörper. Bei Gebäuden, die nach 1995 errichtet wurden (2. WSVO) sind keine Begleitmaßnahmen nötig. Man geht davon aus, daß etwa 10 Millionen Eigenheime hierzulande grundsätzlich für den Einbau einer Wärmepumpe geeignet sind.
Die Förderprogramme 2024 für Heizungstausch und energetische Sanierung finden sich – aktuell und vollständig – auf www.energiewechsel.de, einer Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Gefördert werden Hauseigentümer:innen, Unternehmen und Kommunen, mit Zuschüssen oder Krediten.
Wir konzentrieren uns hier auf Privatpersonen in bestehenden Gebäuden, bei denen eine Sanierung ohnehin ansteht, oder die Förderung den Ausschlag gibt, diese jetzt durchzuführen. Der Tausch vom Öl- oder Gaskessel zur Wärmepumpe wird z.B. mit bis zu 40 % gefördert, einkommensschwache Haushalte erhalten bis zu 70 %. Ein Mehr an Förderung wird es auf absehbare Zeit nicht geben.
Auf weitere Förderprogramme bei Neubau oder Kauf von Wohneigentum oder Anteilen an einem genossenschaftlichen Wohnprojekt, sowie für Beratungsleistungen bei Neubau und Bestand wird hier nur verwiesen.
Förderprogramme sind kompliziert. Es ist nicht zu empfehlen, sich privat voll in die Thematik einzuarbeiten.
Die Beratung und Beantragung der Fördermittel läuft in der Regel über Fachbüros für Energieberatung, denen somit eine entscheidende Aufgabe zukommt. Es wird empfohlen, bei der Auswahl entsprechend sorgfältig vorzugehen. Auf die Energieberater wird unter Punkt 6. verwiesen.
Ferner informieren wir in diesem Schreiben über aktuelle Strompreise und Einspeisevergütung, bzw. geben Hinweise auf Beratungsstellen.
In der Arbeitsgruppe Solar der Bürgerbeteiligung Berg heizen einige Mitglieder über bereits 20 Jahre mit der Wärmepumpe, betreiben Photovoltaik und Speicher, bzw. sind seit 12 Jahren mit dem E-Auto unterwegs. So gibt es in der Gemeinde Berg eine beträchtliche Anzahl von Haushalten, die trotz einem oder zwei E-Autos über das Jahr gesehen energieneutral sind, die Energiewende bei Wohnen und Verkehr für sich also schon vollzogen haben.
Bei Interesse bitte wir um eine Anfrage unter kontakt@bb-berg.de, mit einem Stichwort als Hinweis. Ihre Mail wird entsprechend weitergeleitet.
2. Förderprogramme und Steuervergünstigungen
Hier nur eine Auswahl von Förderprogrammen, die seit 2024 unter dem Titel Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) laufen, und aus Zuschüssen, Krediten mit Tilgungszuschuss bzw. reinen Krediten bestehen.
2.1 Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an Wohngebäuden:
a. Für die Gebäudehülle
Für Dämmung, Fenstertausch, Fassadensanierung, Sommerlichen Wärmeschutz und Dachsanierung gibt es von der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) 15 % Grundförderung + 5 % Zusatzbonus, wenn ein „individueller Sanierungsfahrplan“ vorliegt, einfach bis 30.000 E pro Wohneinheit und Jahr, mit „individuellem Sanierungsfahrplan“ (iSFP) bis 60.000 E je WE.
Weitere Informationen über „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ sowie „Infoblatt zu den Förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“ auf dieser Seite.
b. Für Heizanlagen, deren Optimierung, die Anlagentechnik und die Fachplanung hierzu
Es werden wie folgt gefördert:
- Heizungsanlagen (u.a. Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseanlage, Anschluss Gebäude-/Wärmenetz, Errichtung, Umbau oder Erweiterung Gebäudenetz)
- Heizungsoptimierung
- Anlagentechnik (Lüftungsanlagen, Efficiency Smart Home)
- Fachplanung und Baubegleitung
Fördersatz bei Heizungstausch:
30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus + 30 % Einkommensbonus (bei Einkommen bis 40.000 € / Jahr) ergibt 30 % bis max. 70 % für den Heizungstausch für private Selbstnutzer
Fördersatz bei Effizienz-Einzelmaßnahmen:
15 % für Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, im Einzelfall zusätzlich 5% mit iSFP
Ergänzungskredit:
Zinsvergünstigter Kredit von 2,5 % für erste Zinsbindungsfrist (nur bei Förderzusage erhältlich)
50 % Fachplanung und Baubegleitung
Die Förderfähigen Ausgaben sind wie folgt festgelegt:
- Heizungstausch: max. 30.000 €
- Sonstige Effizienzmaßnahmen: zuzüglich 30.000 € bis max. 60.000 € (mit iSFP) max. 90.000 €
- Ergänzungskredit: max. Kreditsumme 120.000 €
Zuschuss also etwa bei Heizungstausch: max. 70 % der förderfähigen Ausgaben ergibt 21.000 €.
Seit 27. Februar 2024 ist die Antragstellung möglich für Eigentümer von selbst bewohnten Einfamilien- häusern.
Ab Mai ’24 können die Anträge auch von Eigentümern von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften gestellt werden, ab August ’24 auch von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser.
Förderung 1) Heizungsanlagen, Zuschuss 458:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-(458)/
Förderung 2) Heizungsoptimierung
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Nichtwohngebaeude/Heizungsoptimierung/heizungsoptimierung_node.html
Förderung 3) Anlagentechnik:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagentechnik/anlagentechnik_node.html
Förderung 4) Fachplanung und Bauleitung
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Fachplanung_Baubegleitung/fachplanung_baubegleitung_node.html
2.2 KfW Kredite für Wohn – und Nichtwohngebäude, teilweise mit Tilgungszuschuss
a. Für die Energieeffiziente Sanierung von Haus oder Wohnung, Programm 261
- bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus – für Sanierung und Kauf
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz und damit der Tilgungszuschuss.
Hier sind 5 % bis 25 % möglich. Damit verringern sich die zurückzuzahlende Kreditsumme und auch die Laufzeit.
Der maximale Tilgungszuschuss kann sich gegebenenfalls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energetische Fachplanung / Baubegleitung beantragt wird. - zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung
- Erweiterung des Kreditrahmens möglich durch Ergänzungskredit Wohngebäude 358 und 359
b. Für Investition in Erneuerbare Energien, Programm 261
Zinsverbilligtes Darlehen, für Strom und Wärme für Photovoltaik, Wasser, Wind, Biogas, für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher.
- max. 50 Mio € pro Vorhaben
- für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen
- Photovoltaik-Anlagen auf Dächern, an Fassaden oder auf Freiflächen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Wasserkraft bis zu einer Größe von 20 MW
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft
- etc.
2.3 Steuervergünstigung für Solaranlagen und Speicher
Seit 01.01.2023 entfiel die MWSt auf Solaranlagen. Diese Regelung wird auch 2024 beibehalten. Man spart sich also die 19 % Umsatzsteuer beim Kauf von PV Anlagen und Speicher.
2.4 Sonstiges, zur Information
- Bei der Bundesförderung Solarstrom für E-Autos wurden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 10.200 € Zuschuss gewährt, für die Anschaffung von PV-Anlage, Speicher und Wallbox, bei schon vorhandenem E-Auto. Wir erwähnen das, weil auf dieses Programm in den Medien noch verwiesen wird. Es ist jedoch aufgrund der Einsparmaßnahmen Ende 2023 leider ausgelaufen.
- Die Gemeinden Pöcking, Herrsching und Seefeld – dies nur als Hintergrund – haben 2023 Energiespar-Förderprogramme aufgelegt, Pöcking hat zusätzlich den Kauf von E-Autos und die Errichtung von öffentlichen oder privaten Ladestationen gefördert, um Energieverbrauch und Schadstoffausstoß zu verringern.
3. Aktuelle Einspeisevergütung
Für den überschüssigen Strom, der etwa aus privaten PV Anlagen ins öffentliche Netz eingespeist wird, gibt es bundesweit eine einheitliche Einspeisevergütung.
Für Eigenverbrauchs-Anlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt-Peak, die zwischen 1. Februar und 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden, bekommt man 8,11 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).
Der Netzbetreiber zahlt diese Vergütung im Jahr der Inbetriebnahme und darüber hinaus 20 weitere Jahre lang.
Bei Anlagen bis zu 40 kWp bekommt man für die ersten 10 kWp weiterhin 8,11 Cent pro kWh. Für alles darüber liegt der Vergütungssatz bei 7,03 Cent.
Die Einspeisevergütung verringert sich ab Februar 2024 halbjährlich um jeweils 1 Prozent. Sie gilt dann für alle nach diesem Zeitpunkt in Betrieb genommenen Anlagen.
Für Anlagen mit Volleinspeisung gibt es eigene Vergütungssätze, nämlich 12,87 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. Darüber hinaus gibt es 10,79 Cent pro kWh bis 100 kWp Leistung, bei einer Inbetriebnahme von Februar bis Juli 2024.
4. Aktuelle Strompreise
Unabhängig von allen Förderungen weisen wir die Verbraucher darauf hin, daß Anfang 2024 die Kosten für Ökostrom in etwa wie folgt liegen:
- Strom für Haus (Lichtstrom): netto 36,05 cent / kWh, brutto 42,90 cent / kWh oder günstiger
- Strom für Wärmepumpe + E Auto: netto 30,17 cent / kWh, brutto 35,90 cent / kWh oder günstiger
Um an den günstigen Auto – und Wärmepumpenstrom zu kommen, bauen die Bayernwerke nach vorbereitender Installation des Elektrikers einen zweiten Zähler ein. Mit dieser „Kaskadenschaltung“ kann getrennt gezählt werden. Die E – Installateure wissen hierüber spätestens seit Mitte 2022 Bescheid.
5. Information zur E-Mobilität
Für ein E – Auto ergeben sich auf Basis der o.a. Kosten gegenüber dem Verbrenner folgende Vorteile (Technische Daten, zu vergleichende Autotypen etc. siehe ADAC vom Januar 2024):
- VW Golf GTI: Kaufpreis ca. 40.000 €, Verbrauch 8,3 l / 100 km = 14,50 € / 100 km ( bei 1,75 € / l) = 1.450 € / 10.000 km
- VW ID.3: Kaufpreis ca. 40.000 €, Verbrauch 18,3 kWh /100 km, berechnet mit 20 kWh / 100 km. Kosten bei der ausschließlichen Ladung an der eigenen Wallbox (mit max. 20 kW Ladeleistung) = 720 € / 10.000 km
In jedem Fall teurer wird es, wenn an externen Schnelladestationen geladen wird (abhängig von Anbieter und Ladekarte). Am günstigsten fährt man mit den o.a. Tarifen an der eigenen Wallbox.
Noch günstiger wird das Laden, wenn in den Sommermonaten der Strom aus der eigenen PV-Anlage oder dem Speicher verwendet wird, und nicht bzw. nur zum Teil „eingekauft“ werden muss.
6. Energieberatung im Landkreis
Energieberatung im Landratsamt Starnberg
Beim LRA zuständig für Energie- und Umweltfragen ist Herbert Schwarz von der Stelle für Energie und Klimaschutz, 08151 / 148 – 774 42. Seine Ex-Kollegin Frau Anderer ist jetzt bei Klima3 – Klima und Energieagentur der Landkreise STA FFB und LL, siehe unten.
Internetseite des Landratsamts Starnberg
Unter Bürgerservice > Umwelt-, Natur-, Klimaschutz > Energie und Klimaschutz > Energieberatung finden sich viele Hinweise zum Thema, hier unter 3. bis 5. dargestellt.
Energieberater im Landkreis Starnberg
Die Liste von ca. 40 Energieberatern im Landkreis kann auf der Seite des Landratsamtes als .pdf heruntergeladen werden.
Angebote der Verbraucherzentrale Bayern
- Persönliche Energieberatung im Landratsamt Starnberg,
Termin einmal im Monat, Dauer max. 45 Minuten, kostenfrei, Anmeldung unter 08151 / 148 – 442 - Telefonische Energieberatung, kostenlos, Anmeldung unter 0800 / 809 80 24 00
- Online Energie – Beratung
https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/onlineberatung.html - Online Vorträge
Angeboten werden sehr qualifizierte Vorträge zu den Themen Heizung, Bauen, erneuerbare Energien, energetische Sanierung etc. Hier eine Auswahl der Vorträge für März und April 2024:- E Mobilität
- Die Wärmepumpe, Vorteile und Einsatzzwecke
- Heizungserneuerung, wie packt man’s richtig an.
- Strom erzeugen mit PV
- Aus alt mach neu, wie richtig sanieren?
- Immer wieder PV und WP, Heizen mit erneuerbaren Energien
- PV auf Mehrfamilienhäuser
- Das neue Heizungsgesetz 2024
Die Anmeldung erfolgt über https://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de/online-vortraege
Energiewendezentrum 5 Seenland in Herrsching
Anlaufstelle für alle Fragen zu Energiesparen, Energieeffizienz, Klimaschutz und Erneuerbare Energien. Es steht Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmern und Betrieben offen.
Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 10.00 – 12.30 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr sowie nach Vereinbarung: 08152 / 999 72 64, Seestraße 35 in Herrsching
Klima3 – Klima und Energieagentur der Landkreise STA FFB und LL
Büro Türkenfeld, 08193 / 312 39 11 https://www.klimahochdrei.bayern
Ferner verweisen wir auf die Erstberatung bei der Bayerischen Architektenkammer unter https://www.byak.de/planen-und-bauen/beratungsstelle-energieeffizienz-und-nachhaltigkeit.html, sowie das Angebot des Bauzentrums in München. Hier gibt es Energieberatungen, Vorträge, Ausstellungen zu Energiethemen etc. unter https://www.muenchen.de/bauzentrum oder 089 / 54 63 66-0
Auch wenn mit Sorgfalt gearbeitet wurde, können wir keine Garantie für die Vollständigkeit oder absolute Richtigkeit dieser Informationen geben.
Quellen: