Was tun, wenn du arbeitslos wirst

1) Arbeitssuchend melden – (sobald das Ende bekannt ist)

  • Frist: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis.
  • Wie: Online im Portal der Bundesagentur für Arbeit (mit Personalausweis + Online‑Ausweisfunktion/eID und AusweisApp, persönlich, schriftlich oder telefonisch unter Tel 0800 4 555500.

2) Arbeitslos melden – spätestens am 1. Tag ohne Job

  • Frist: Spätestens am ersten Tag, an dem du nicht mehr beschäftigt bist.
  • Wie : Online im Portal der Bundesagentur für Arbeit (mit Personalausweis + Online‑Ausweisfunktion/eID und AusweisApp) oder persönlich in deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Wichtig: Eine rein telefonische Meldung reicht nicht für die Arbeitslosmeldung!
Arbeitslosengeld oder Grundsicherung?

Wo beantragst du was:

Hast du in den letzten 30 Monaten (2 ½ Jahren) vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate (1 Jahr) in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet (müssen nicht zusammenhängend sein)?

Wenn ja dann:

3) Arbeitslosengeld I (ALG I) beantragen bei der Agentur für Arbeit

  • Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellst du online im Portal der Bundesagentur für Arbeit oder persönlich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Notwendige Unterlagen: Kündigung/Beendigungsbescheinigung, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Ausweis etc.
  • Arbeitslosengeld wird grundsätzlich erst ab dem Tag gezahlt, an dem eine wirksame Arbeitslosmeldung vorliegt

Wenn nein dann:

4) Grundsicherung (früher Bürgergeld) beantragen beim Jobcenter

  • Den Antrag auf Grundsicherung (früher Bürgergeld) kannst du online oder persönlich bei deinem zuständigen Jobcenter stellen.
  • Notwendige Unterlagen: Kündigung/Beendigungsbescheinigung, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Ausweis etc.
  • Das Jobcenter prüft Einkommen, Vermögen, Mietkosten usw. und übernimmt im Rahmen der Grundsicherung auch Kosten für Unterkunft und Heizung.

5) Vermittlungsgespräch und weitere Schritte

  • Nach der Meldung wirst du zu einem Beratungs‑/Vermittlungsgespräch eingeladen; dort werden Möglichkeiten, Bewerbungen, Weiterbildungen (z. B. Bildungsgutschein) und ggf. Förderungen besprochen.
Kurz‑Checkliste
  • Jobende bekannt? → Arbeitssuchend melden (bis 3 Monate vorher, sonst innerhalb 3 Tage). Agentur für Arbeit
  • Job beendet? → Arbeitslos melden (spätestens Tag 1). Agentur für Arbeit
  • Mindestens 1 Jahr gearbeitet (innerhalb der vergangenen 30 Monate)? → Antrag auf ALG 1 stellen, Unterlagen bereithalten. Agentur für Arbeit
  • Weniger als 1 Jahr gearbeitet (innerhalb der vergangenen 30 Monate)? → Antrag auf Grundsicherung (früher Bürgergeld) beim Jobcenter stellen.
Begriffserklärung:

Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung von Agentur für Arbeit und Kommune (z. B. einer Stadt oder eines Landkreises) für erwerbsfähige Leistungsbezieher (z. B. Grundsicherung / früher Bürgergeld), während die Agentur für Arbeit als Bundesbehörde allgemeine Arbeitsvermittlung und Leistungen wie Arbeitslosengeld I (ALG I) anbietet. Die Jobcenter gehören also organisatorisch zur Bundesagentur für Arbeit, werden aber in Kooperation mit den Kommunen betrieben.

Helferkreis August 2026

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