GR erteilt Fahrrad- wie Gemeinschaftsstraße eine Absage
In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats am 15.3. hat dieser sowohl einer Fahrradstraße als auch einer Gemeinschaftsstraße auf der Assenbucher Straße eine Absage erteilt. Die Einführung einer dieser Varianten oder einer Kombination beider ist Teil des Radverkehrskonzepts der Gemeinde, das von der Arbeitsgruppe Radverkehr für die Gemeinde erarbeitet wurde und vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde.
Rückblick: Im Radverkehrskonzept ist die Assenbucher Straße zwischen Leoni und Seeburg als durchaus kritische Stelle identifiziert an der sich, besonders an schönen Sommertagen, verhältnismäßig viele Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger bewegen. Daraus entstehen immer wieder Konfliktsituationen, die mitunter gefährlich werden könnten. Das Verkehrskonzept sieht eine ‚Kennzeichnung der Assenbucher Straße als „Fahrradstraße“ oder als „Gemeinschaftsstraße“‚ vor. „Eine entsprechende Beschilderung wird nach Absprache mit zuständigen Behörden vorgenommen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird für die verstärkte Rücksichtnahme auf der Fahrradstraße/Gemeinschaftsstraße geworben.„
Da es nach eingehender Prüfung, u.a. durch die Polizei, keine rechtliche Grundlage für eine Gemeinschaftsstraße gibt, hat sich die Polizei nach einer Ortsbegehung für die Einrichtung einer Fahrradstraße ausgesprochen und unterstützt damit auch die seitens der Gemeindeverwaltung präferierte Lösung, für die entsprechend ein Antrag in den Gemeinderat eingebracht wurde.
Ein Bündnis aus Anwohnern und mehrerer Gemeinderäte wiederum befürchtet eine (wahrgenommene) Bevorzugung der Fahrradfahrer, die dem Wunsch nach einem harmonischen Miteinander abträglich wäre. In einem Gegenantrag wird entsprechend eine appellative Beschilderung gefordert, wissend, dass es keine rechtliche Grundlage bzw. Handhabe bei Verstößen gibt.
Die BBB hat ferner darauf aufmerksam gemacht, dass beide Vorschläge nicht in Konkurrenz stehen, sondern sich vielmehr sogar gut ergänzen könnten, wie es in der Nachbargemeinde Seeshaupt bereits der Fall ist.
Absage im Gemeinderat
Der Gemeinderat allerdings hat beide Anträge mit deutlicher Mehrheit von 4:12 bzw. 3:13 abgelehnt, die Situation bleibt also unverändert bestehen. Auch die Anregung zweier Gemeinderäte, eine Fahrradstraße zunächst befristet für ein Jahr „auf Probe“ zu installieren wurde nicht aufgegriffen.
Etwas irritierend ist in diesem Zusammenhang nicht nur, dass wohl nicht einmal alle 6 Gemeinderäte, die den Antrag auf eine Gemeinschaftsstraße eingebracht haben, für diesen gestimmt haben. Auch die einstimmige Bekenntnis zum Radverkehrskonzept (mit dem enthaltenen Vorschlag) steht im Widerspruch zu dieser deutlichen Ablehnung.
Presseecho
Der Starnberger Merkur berichtete am 17.3. über die Entscheidung des Gemeinderats, bereit am 16.3. berichtete auch die Süddeutsche Zeitung.
Ebenfalls dort erschien auch ein Kommentar von Sabine Bader, in dem unter anderem den „Zauderern“ im Gemeinderat eine „Lippenbekenntnis [zum Radverkehrskonzept]“ unterstellt wird, sowie die Verschwendung von Arbeitsstunden des Bürgermeisters und der Verwaltung.